Leistungen
Immobilienbewertung in Hamburg und Schleswig-Holstein: hier ein Überblick über meine Leistungen als Sachverständiger
Meine Leistungen

Verkehrswertgutachten
Marktgerechte Wertermittlung Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB, für Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung oder als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG. Fundiert, nachvollziehbar und gerichtlich anerkannt.

Kurzgutachten
Eine kompakte, fundierte Werteinschätzung für Fälle, in denen kein vollumfängliches Gutachten erforderlich ist, etwa zur ersten Orientierung bei Kauf, Verkauf oder innerfamiliärer Klärung.

Nutzungsdauergutachten
Fundierte Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie, als gutachterlicher Nachweis nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für eine erhöhte AfA und damit spürbares steuerliches Einsparpotenzial.

Beleihungswertgutachten
Wertermittlung nach den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), für Banken und Finanzierungspartner als verlässliche Grundlage der Kreditvergabe.
Bewertung aller Immobilienarten in Hamburg und Schleswig-Holstein
Mein Leistungsspektrum als Immobiliengutachter in Hamburg und Schleswig-Holstein umfasst ein breites Spektrum. Ob Sie ein Einfamilienhaus in Blankenese, eine Eigentumswohnung in Kiel, ein Mehrfamilienhaus oder ein Ferienhaus auf Sylt bewerten lassen wollen. Auch bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken, Gewerbe- oder Spezialobjekten stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung.

Eigentumswohnungen

Ein- u. Zweifamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser

Gewerbeimmobilien
Gutachten, die Bestand haben
Verkehrswertgutachten für jeden Anlass - fundiert und anerkannt
Typische Anwendungsfälle sind:
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung und ermittelt neutral den Marktwert Ihrer Immobilie – ob für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung. Als zertifizierter Sachverständiger (MRICS, HypZert F) erstelle ich Gutachten, die auch vor Gericht, Behörden und dem Finanzamt Bestand haben.
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Erbschaft und Erbauseinandersetzung (inkl. Nachweis nach § 198 BewG)
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Vorlage bei Gericht, Behörden oder dem Finanzamt
- Zwangsversteigerung oder gerichtliche Verfahren
- Vermögensaufstellung, z. B. für Pflegeheim-Einstufung oder Sozialleistungsanträge
- Innerfamiliäre Übertragung (z. B. vorweggenommene Erbfolge, Schenkung)
- Zugewinnausgleichsberechnung im Rahmen der Scheidung
- Vermögensbetreuung durch gesetzliche Betreuer (Nachweis gegenüber Betreuungsgericht)
- Insolvenz- und Nachlassinsolvenzverfahren
- Realteilung oder Teilung von Grundstücken unter mehreren Eigentümern
- Verhandlungsgrundlage bei Immobilienfinanzierung oder Bankgesprächen
- Unternehmensnachfolge
- Vermögensnachfolge
- Bewertung von Stiftungs- oder Vereinsvermögen
- Auseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Sachwertgutachten
- Vergleichswertgutachten
- Ertragswertgutachten
- HypZert Gutachten

Individuelle Erstberatung?
Ob Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten oder komplexe Sonderfälle, ich finde die passende Lösung für Ihr Anliegen.
Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (HypZert F) unterstütze ich Privatpersonen, Banken und Unternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein bei der fundierten Immobilienbewertung. Ob Verkehrswertermittlung, Nießbrauchbewertung oder Erbschaftsbewertung. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welches Vorgehen für Ihren Fall das richtige ist.
